Die Jahresnachprüfung ist durch das Luftverkehrsgesetz vorgeschrieben, stellt jedoch nur eine - wie es das Wort schon sagt - „Prüfung“ dar. Sie muß jährlich durchgeführt werden.
Dabei benötigt der Prüfer folgende Unterlagen:
- Eintragungsschein / Lufttüchtigkeitszeugnis
- aktueller Versicherungsnachweis
- Lärmzeugnis
- Prüfprotokoll (letztmalige)
- Prüfschein (letztmalige)
- Wägebericht (letztmalige)
- Avionikprotokoll (letztmalige)
- EASA Form 1 (für Funk / Transponder)
- Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Du möchtest gleich einen Termin zur Jahresnachprüfung vereinbaren? Unsere Wartungspartner sind gern für dich da.